LBA ZULASSUNG FÜR TRANSPORT

Neue Regelung des LBAs

Ab spätestens 04. März 2018 muss ein Transporteur, der Luftfracht oder Post transportieren möchte, vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassen sein. Nach diesem Zeitpunkt können nicht zugelassene Transporteure keine sichere Luftfracht/Post mehr transportieren.

Dadurch erfolgt bei vielen Frachtunternehmen großer Verwaltungsaufwand. Vorher konnten Transporteure leicht Transportaufträge innerhalb der sicheren Lieferkette übernehmen. Der Transporteur musste nur einem reglementierten Beauftragten oder einem bekannten Versender eine Transporteurserklärung unterschreiben. Dadurch konnten die Transporteure die Fracht transportieren. Die Regelung des LBAs verhindert eine einfache Transporterklärung.  Transportunternehmen ohne einen Reglementierten Beauftragten sind davon betroffen.

FAS-Aviation unterstützt Sie in der neuen Regelung des LBAs

Wir von von FAS-Aviation sind ein agiles Team und bleiben stets informiert über neue gesetztliche Änderungen. Daher sind wir stets vorbereitet und helfen unseren Kunden bei der Umsetzung von neuen Anpassungen und Maßnahmen in der Logistik.

Wir beraten Sie und erstellen Ihnen ein Luftfrachtsicherheitsprogramm. Darüber hinaus stellen wir Ihnen einen Luftsicherheitsbeauftragten (mit behördlicher Zulassung) zur Verfügung. Er besucht regelmäßig die vorgeschriebenen Schulungen, schult das Sicherheitsbewusstsein Ihrer Fahrer und überprüft alle Mitarbeiter aufgrund der Zuverlässigkeitsprüfung.

Kosteneffizenter Service
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Präzise Kontrollen
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Schnelle Abwicklung
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Höchste Sicherheit
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Verinfachte Bürokratie
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24/7 Unterstützung
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